Jeder, der schon einmal eine Wohnung in der Schweiz angemietet hat, kennt das Problem: Der Vermieter verlangt zu seiner Sicherheit eine Mietkaution, die er für den Mieter anlegt, um im Falle von durch den Mieter entstandenen Schäden darauf zurückgreifen zu können.Wir haben hier den wichtigsten Fragen zum Mietzinsdepot nachgegangen und hier eine Übersicht zusammengestellt.
Was das für Mieter bedeutet
- 1. Müssen alle Mieter eine Mietkaution hinterlegen?
- Nein. Ein Mietzinsdepot muss vertraglich vereinbart werden. Erst dann darf der Vermieter eins verlangen. Doch meistens ist das bereits im Mietvertrag festgehalten. Die Kaution oder das Mietzinsdepot dienen dem Vermieter als Sicherheit. Im Falle eines Schadens oder bei Zahlungsrückstand darf der Vermieter auf das Mietzinsdepot mit Einverständnis des Mieters zugreifen.
- 2. Darf ein Mietzinsdepot auch nach Mietbeginn verlangt werden?
- Ja. Auch wenn der Vermieter vor Vertragsunterzeichnung kein Depot verlangt hat, darf er im Nachhinein eine Mietkaution fordern. Jedoch muss er dafür amtlich genehmigte Formulare nutzen sowie die Kündigungsfristen und -termine einhalten und dem Mieter mitteilen.
- 3. Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?
- Bei Mietwohnungen dürfen Vermieter eine Kaution in maximaler Höhe von drei Kaltmieten verlangen. Geschäftsräume hingegen haben keine Obergrenze.
- 4. Gibt es eine Vorschrift für das Anlegen des Mietzinsdepots?
- Ja. Der Vermieter muss die Mietkaution auf ein Sparkonto mit Zinsen anlegen. Ausserdem muss das Konto auf dem Namen des Mieters laufen. Nach dem Anlegen muss er den Mieter über das Sparkonto informieren.
- 5. Bezahlt der Mieter oder der Vermieter die Kontogebühren?
- Sofern das Konto weniger als 50 Franken jährlich kostet, zahlt der Mieter die Kontoführungsgebühren. Alles was darüber liegt, betrachtet das Bundesgericht als unzulässig.
- 6. Wer hat den Zinsanspruch?
- Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde hat der Mieter Anspruch auf die Zinsen. Da die Zinsen nicht zum Mietzinsdepot gehören (wenn nicht anders vertraglich vereinbart) kann der Mieter nach der Obejktrpckgabe resp. Aufhebung des Mietzinsdepot über die Zinsen verfügen.
- 7. Was passiert, wenn der Mieter die Zahlung der Mietkaution einfach verweigert?
- Vermieter haben die Möglichkeit die Mietkaution mittels Betreibung und Gericht einzufordern. Zudem können sie den Mietvertrag bei Ausbleiben der Mietkautionszahlung ordnungsgemäss kündigen.
- 8. Darf der Mieter vor seinem Auszug die Mietzinszahlungen einstellen, wenn diese durch die Kaution gedeckt sind?
- Nein. Während des Mietverhältnisses darf weder der Mieter noch der Vermieter auf die Kaution zugreifen. Deshalb darf der Mietzins nicht mit dem Mietzinsdepot verrechnet werden.
- 9. Wann muss das Mietzinsdepot an den Mieter zurückgegeben werden?
- Wenn der Mieter für keine Schäden einstehen muss, muss die Mietkaution sofort nach dem Auszug an den Mieter zurückgezahlt werden.
- 10. Was können Mieter tun, die ihr Geld nach dem Auszug nicht zurückerhalten haben?
- Mieter die am Mietobjekt Schäden begleichen müssen, sollten dem Vermieter eine dreimonatige Frist setzen, um die Rechnung der Handwerker zu senden. Ist der Mieter mit dem Rechnungsbetrag nicht einverstanden, kann er die Herausgabe der Mietkaution verlangen. Im Notfall muss er zur Schlichtungsbehörde gehen. Doch spätestens ein Jahr nach dem Auszug kann er zur Bank gehen und sich dort das Geld vom Mietzinsdepot zurückholen. Die Bank muss das Geld auch gegen den Willen des Vermieters auszahlen. Vorausgesetzt der Vermieter hat keine rechtliche Klage gegen den Mieter eingeleitet.