Nach dem Auszug haben Sie als Mieterin oder Mieter Anspruch auf Ihre Mietkaution – inklusive der aufgelaufenen Zinsen. Hier erfahren Sie, wann der Vermieter zurückzahlen muss, welche Abzüge zulässig sind und wie Sie vorgehen, wenn er die Kaution nicht herausgibt.
Wann wird die Mietkaution zurückgezahlt?
Die Kaution liegt auf einem gesperrten Konto auf Ihren Namen (Art. 257e OR). Freigegeben wird sie, wenn Vermieter und Mieter dies gemeinsam erklären – in der Regel nach der Wohnungsabgabe:
- Abnahme ohne Mängel: Die Kaution kann sofort gemeinsam freigegeben werden.
- Bei strittigen Schäden: Der Vermieter darf das Depot bis zu rund drei Monate zurückbehalten, um die Forderung abzuwickeln – aber nicht unbegrenzt.
Welche Abzüge sind erlaubt – und welche nicht?
Der Vermieter darf nur berechtigte Forderungen mit der Kaution verrechnen:
- Erlaubt: ausstehende Mietzinse, offene Nebenkosten, Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, sowie eine nicht erfolgte Endreinigung.
- Nicht erlaubt: die normale Abnützung (übliche Gebrauchsspuren) sowie altersbedingt ohnehin fällige Renovationen. Bei Schäden ist zudem die Lebensdauer der betroffenen Einrichtung zu berücksichtigen (Zeitwert statt Neuwert).
Eine Orientierung, welche Lebensdauer für Bodenbeläge, Küchengeräte usw. gilt, bietet die paritätische Lebensdauertabelle.
So fordern Sie die Kaution zurück
- Wohnungsabgabe protokollieren: Übergabeprotokoll erstellen, Mängel und Zählerstände festhalten.
- Gemeinsame Freigabe: Vermieter und Mieter unterzeichnen die Freigabeerklärung; die Bank zahlt Kaution plus Zins aus. Die konkreten Bankformulare finden Sie auf unserer Seite Mietkautionskonto auflösen.
- Schriftlich nachfassen: Reagiert der Vermieter nicht, fordern Sie die Rückzahlung schriftlich mit einer klaren Frist.
Der Vermieter zahlt nicht zurück – was tun?
Bleibt der Vermieter untätig, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- 12-Monats-Regel: Macht der Vermieter innert 12 Monaten nach Ende des Mietverhältnisses keine Forderung geltend (keine Betreibung, keine Klage), können Sie die Freigabe direkt bei der Bank verlangen – ohne seine Zustimmung (Art. 257e OR).
- Schlichtungsbehörde: Ist die Höhe der Forderung strittig, wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde in Mietsachen. Das Verfahren ist kostenlos und niederschwellig.
- Betreibung: Gegen einen zahlungsunwilligen Vermieter können Sie zudem eine Betreibung einleiten.
Keine Kaution hinterlegt? Mietkautionsversicherung
Wenn Sie statt eines Bardepots eine Mietkautionsversicherung nutzen, gibt es nichts zurückzufordern – Sie haben kein Kapital hinterlegt, sondern eine jährliche Prämie gezahlt. Für die nächste Wohnung kann das die liquiditätsschonende Alternative sein.
Häufige Fragen zur Rückforderung der Mietkaution
Wann muss der Vermieter die Mietkaution zurückzahlen?
Nach der Wohnungsabgabe und sobald feststeht, dass keine berechtigten Forderungen offen sind. Sind bei der Abnahme keine Mängel protokolliert, kann die Kaution sofort gemeinsam freigegeben werden. Bei strittigen Schäden darf der Vermieter das Depot bis zu rund drei Monate zurückbehalten, um die Forderung abzuwickeln.
Welche Abzüge von der Mietkaution sind erlaubt?
Nur berechtigte Forderungen: ausstehende Mietzinse, nicht bezahlte Nebenkosten sowie Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Die normale Abnützung der Wohnung (z. B. übliche Gebrauchsspuren) darf nicht abgezogen werden. Auch Renovationen, die altersbedingt ohnehin fällig waren, gehen zulasten des Vermieters.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?
Verlangen Sie die Rückzahlung schriftlich mit Frist. Bleibt der Vermieter untätig und macht auch keine Forderung geltend, können Sie 12 Monate nach Ende des Mietverhältnisses die Freigabe direkt bei der Bank verlangen (Art. 257e OR) – Voraussetzung: keine laufende Betreibung oder Klage des Vermieters. Bei Streit hilft die Schlichtungsbehörde; gegen einen zahlungsunwilligen Vermieter ist auch eine Betreibung möglich.
Bekomme ich die Zinsen der Mietkaution zurück?
Ja. Die auf dem Sperrkonto angefallenen Zinsen gehören dem Mieter und werden zusammen mit der Kaution ausbezahlt.
Wie lange dauert die Rückzahlung der Mietkaution?
Liegt die gemeinsame Freigabe vor und sind keine Forderungen offen, dauert die Auszahlung je nach Bank wenige Tage bis rund zwei Wochen. Über die 12-Monats-Regel kann die Freigabe später auch ohne Zustimmung des Vermieters erfolgen.